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Jetzt gilt das HinweisgeberInnenschutzgesetz in Österreich

Der Nationalrat hat am 01.02.2023 das HinweisgeberInnenschutzgesetz („HSchG“), mit dem die Richtlinie (EU) 2019/1937 („Whistleblowing- Richtiline“) in nationales Recht umgesetzt wird, beschlossen. Durch das HinweisgeberInnenschutzgesetz werden Unternehmen ab 50 ArbeitnehmerInnen verpflichtet, einen wirksamen Meldekanal einzuführen. Welche Auswirkung hat das auf Unternehmen in Österreich? Das Gesetz schreibt vor,

Von Michael Mrak