Jetzt gilt das HinweisgeberInnenschutzgesetz in Österreich

Teilen

Der Nationalrat hat am 01.02.2023 das HinweisgeberInnenschutzgesetz („HSchG“), mit dem die Richtlinie (EU) 2019/1937 („Whistleblowing-​Richtiline“) in nationales Recht umgesetzt wird, beschlossen. Durch das HinweisgeberInnenschutzgesetz werden Unternehmen ab 50 ArbeitnehmerInnen verpflichtet, einen wirksamen Meldekanal einzuführen.

Welche Auswirkung hat das auf Unternehmen in Österreich?

Das Gesetz schreibt vor, dass Unternehmen sicherstellen müssen, dass sie einen „wirksamen“ Meldekanal haben, welcher auch den datenschutzrechtlichen Vorgaben der DSGVO entsprechen muss. Wie ein solcher Meldekanal konkret auszusehen hat, wird im Gesetz jedoch nicht näher definiert.

Unternehmen müssen bei der Einrichtung des Meldekanals folgende Anforderungen berücksichtigen und sicherstellen:

  • jeder eingegangene Hinweis muss zeitnah geprüft werden und in dokumentierter Form innerhalb einer Woche gegenüber den HinweisgeberInnen zu bestätigen.
  • Nach spätestens 3 Monaten sind die HinweisgeberInnen über die geplanten Maßnahmen oder die Tatsache, warum einem Hinweis nicht weiter gefolgt wurde, zu informieren!
  • Die Identität der HinweisgeberInnen sowie der von Hinweisen betroffenen Personen sind angemessen schützen.

Gibt es weitere Rahmenbedingungen zu berücksichtigen?

Abseits der gesetzlichen Vorschriften des HinweisgeberInnenschutzgesetzes und den datenschutzrechtlichen (DSGVO) Anforderungen eines Meldekanals sind auch arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen, insbesondere etwaige Mitwirkungsrechte von Arbeitnehmervertretungen, zu beachten. Unter Umständen kann die Einrichtung eines Meldekanals auch eine Betriebsvereinbarung erforderlich machen.

Wie kompliziert und kostenaufwändig ist die Einführung des obligatorischen Meldetkanals?

Diese Frage lässt sich nicht genau beantworten ohne die Organisationsstruktur in Ihrem Unternehmen zu kennen. Gerne können wir die grundsätzliche Erfordernis und Wege zu einer möglichst effizienten und effektiven Umsetzung des HinweisgeberInnenschutzgesetzes im Unternehmen im Rahmen eines unverbindlichen Beratungsgesprächs mit Ihnen besprechen und Sie in weiterer Folge auch gerne bei der technisch organisatorischen Umsetzung unterstützen.

Hier können Sie einen unverbindlichen Beratungstermin mit mir vereinbaren.

Weiterlesen

Digitale Kolonie Europa: Was Unternehmen jetzt konkret tun können

Digitale Kolonie Europa: Was Unternehmen jetzt konkret tun können

Beim E-Day der Wirtschaftskammer Österreich stand digitale Souveränität nicht im Nebenprogramm, sondern auf der Hauptbühne. Für alle, die das Thema bislang als Nischenanliegen von Datenschützern abgetan haben, ist das ein Signal: Die organisierte Unternehmerschaft Österreichs hat erkannt, dass Cloud-Abhängigkeit kein technisches Detail ist, sondern ein strategisches Unternehmensrisiko. Höchste Zeit, daraus

Von Michael Mrak
Robotik, KI und die nächste industrielle Dekade

Robotik, KI und die nächste industrielle Dekade

Prof. Dominik Bösl, Informatiker, ehemaliger Industrie-Insider bei Siemens, Microsoft, KUKA und Festo, heute Professor an der Hochschule der Bayerischen Wirtschaft, hat beim diesjährigen #EDAY26 der Wirtschaftskammer Österreich eine Keynote gehalten, die erfrischend nüchtern war. Kein Weltuntergang, kein blinder Optimismus, sondern der Versuch, Technologieentwicklung realistisch einzuordnen. Das verdient Aufmerksamkeit, gerade weil

Von Michael Mrak