Wie geht verantwortungsvolle künstliche Intelligenz?

Ethische Anforderungen werden in naher Zukunft, wenn nicht schon heute, von zentraler Bedeutung sein, um sicherzustellen, dass KI-Anwendungen verantwortungsbewusst und zum Wohl der Menschen eingesetzt werden. Im Folgenden habe ich einige wichtige ethische Anforderungen für datenschutzkonforme KI-Anwendungen zusammengefasst.

Obwohl die oben dargelegten Anforderungen und ethischen Prinzipien vermutlich die wichtigsten Aspekte für die Entwicklung und den Betrieb von datenschutzkonformen KI-Anwendungen abdecken, ist zu beachten, dass sie nicht alle möglichen Szenarien und Herausforderungen umfassen. Die sich rasant weiterentwickelnde Technologie und die unterschiedlichen Kontexte, in denen künstliche Intelligenz eingesetzt wird, erfordern eine ständige Anpassung und Erweiterung dieser Anforderungen. Daher ist es wichtig, auf weitere Forschung und Diskussionen über KI, Datenschutz und Ethik zu setzen, um sicherzustellen, dass KI-Anwendungen mit auch zunehmendem Potential verantwortungsbewusst und zum Wohl der Menschen eingesetzt werden.

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Risikobewertung gemäß Art. 28 DSGVO für den Einsatz eines US-Cloud-Anbietern

Risikobewertung gemäß Art. 28 DSGVO für den Einsatz eines US-Cloud-Anbietern

Die nachfolgende Risikoanalyse stützt sich auf ein weiterhin maßgebliches Rechtsgutachten der Universität zu Köln vom März 2025. 1. Ausgangslage und Scope Geprüft wurde der Einsatz von US-Cloud-Service-Providern zur Speicherung oder Verarbeitung personenbezogener Daten. Die Anbieter unterliegen als US-Unternehmen den extraterritorialen Zugriffsbefugnissen von US-Behörden. Die Bewertung nach Art. 28 DSGVO erfolgte

By Michael Mrak
NISG 2026: Cybersicherheit wird zur Chefsache

NISG 2026: Cybersicherheit wird zur Chefsache

Mit dem NISG 2026 (Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Gewährleistung eines hohen Cybersicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen (Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz 2026 – NISG 2026) erlassen wird und das Telekommunikationsgesetz 2021 und das Gesundheitstelematikgesetz 2012 geändert werden) setzt nun auch Österreich mit mehr als einjähriger Verspätung die EU-NIS-2-Richtlinie um und definiert

By Michael Mrak