Wer braucht ein Datenschutz-Managementsystem?

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Die DSGVO sieht sowohl für Verantwortliche als auch für Auftragsverarbeiter i.S.d DSGVO die Erstellung einer nachweisbaren Datenschutz-Strategie vor. Für die Implementierung der Zielsetzungen ist ein Datenschutz-Managementsystem unerlässlich, unabhängig von der Größe der Organisation.

Hautpzielsetzung eines sogenannten DSMS ist es sicherzustellen, dass die personenbezogenen Daten durch die Organisation angemessen geschützt werden, aber auch dass das Unternehmen den Überblick über die Verarbeitungstätigkeiten im Haus behält. Es hilft, die Verantwortlichkeiten für den Schutz personenbezogener Daten zu ermitteln und zu dokumentieren, um sicherzustellen, dass die Anforderungen der geltenden Datenschutzbestimmungen eingehalten werden.

Jedes DSMS enthält systematische, standardisierte und dokumentierte Regelungen, Verfahren und Instrumente zur Planung, Umsetzung, Kontrolle und Weiterentwicklung des Datenschutzes im Unternehmen.

Wichtiges Instrument eines DSMS ist dabei die an das Unternehmen angepasste Datenschutz-Strategie mit der die Leitlinien, Richtlinien und Verfahrensanweisungen implementiert werden. Das ist keine Raketentechnologie und kann effizient und effektiv umgesetzt werden.

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