Aus der Praxis: Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten

Das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (VVT) ist ein wesentlicher Bestandteil der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Das Verzeichnis dient als Beweis dafür, dass ein Unternehmen oder eine Organisation die Datenschutzprinzipien der DSGVO ernst nimmt und aktiv Maßnahmen ergreift, um die Sicherheit und Privatsphäre der Daten zu gewährleisten. 

Gerne stehe ich Ihnen zur Verfügung, wenn Sie ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (VVT) erstellen oder im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) korrekt umsetzen möchten.

In dem nachfolgenden Artikel werden wir uns ansehen, warum ein solches Verzeichnis erforderlich ist und welche Schritte notwendig sind, um es zu erstellen und zu pflegen.

Warum ist ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten erforderlich?

Das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten ist aus mehreren Gründen wichtig und wird vom Gesetzgeber deswegen auch gefordert:

Transparenz: Ein VVT dient dazu, Transparenz über die Verarbeitung personenbezogener Daten innerhalb einer Organisation zu schaffen. Dadurch können sowohl die Aufsichtsbehörden als auch die betroffenen Personen verstehen, wie und warum ihre Daten verarbeitet werden.

Rechenschaftspflicht: Die DSGVO legt großen Wert auf die Rechenschaftspflicht. Das VVT kann belegen, dass die Organisation ihre Datenschutzpflichten ernst nimmt und bereit ist, diese zu dokumentieren und nachzuweisen.

Risikomanagement: Ein aktuelles VVT hilft bei der Identifizierung, Bewertung und Priorisierung von Datenschutzrisiken, was wiederum die Planung von Maßnahmen zur Risikominderung erleichtert.

Einhaltung gesetzlicher Anforderungen: Das Führen eines VVT ist eine explizite Anforderung der DSGVO für die meisten Organisationen und daher unerlässlich, um gesetzliche Sanktionen zu vermeiden.

Schritte zur Erstellung und Pflege eines VVT

Die Erstellung und Pflege eines Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten ist ein fortlaufender Prozess, der sorgfältig geplant und umgesetzt werden sollte. Die grundlegenden Schritte zur Erstellung eines VVT sind:

Bestimmung der Verantwortlichkeit: Zuerst sollte festgelegt werden, wer innerhalb der Organisation für die Erstellung und Aktualisierung des Verzeichnisses verantwortlich ist. Dies kann der Datenschutzbeauftragte (DSB), sein, falls ernannt, oder eine andere verantwortliche Person.

Erfassung der Verarbeitungstätigkeiten: Sammeln Sie Informationen über alle Arten von Verarbeitungstätigkeiten personenbezogener Daten in Ihrer Organisation. Dazu gehören

  • Zweck der Datenverarbeitung,
  • Kategorien betroffener Personen,
  • Datenarten,
  • Empfänger der Daten,
  • gegebenenfalls Datenübermittlungen in Drittländer und die
  • vorgesehenen Löschfristen.

Bewertung der Rechtsgrundlagen: Für jede Verarbeitungstätigkeit muss eine Rechtsgrundlage nach der DSGVO festgelegt und dokumentiert werden. Dies könnte

  • die Einwilligung der betroffenen Person,
  • die Erfüllung eines Vertrags,
  • rechtliche Verpflichtungen oder
  • legitime Interessen sein.

Risikobewertung und Datenschutzfolgenabschätzung: Identifizieren Sie mittels Schwellwertanalyse Verarbeitungstätigkeiten, die ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen darstellen könnten, und führen Sie gegebenenfalls eine Datenschutzfolgenabschätzung (DSFA) durch.

Dokumentation und Aktualisierung:  Das VVT muss periodisch überprüft und aktualisiert werden, um Änderungen in den Verarbeitungstätigkeiten oder gesetzlichen Anforderungen Rechnung zu tragen.

Bereitstellung für Aufsichtsbehörden: Stellen Sie sicher, dass das Verzeichnis auf Anfrage den Aufsichtsbehörden in einer strukturierten Form vorgelegt werden kann. Eine hundertseitige Excel Tabelle ist nur bedingt dafür geeignet.

Die Implementierung und Pflege eines VVT ist sicher zunächst herausfordernd, stellt jedoch einen grundlegender Schritt dar, um die Einhaltung der DSGVO zu gewährleisten. Ein VVT bietet nicht nur rechtlichen Schutz, sondern sorgt auch für mehr Transparenz im eigenen Unternehmen. Auch das Vertrauen von Kunden und Geschäftspartnern sowie Mitarbeitenden in Ihre Datenschutzpraktiken kann damit gestärkt werden.