Wenn Kalifornien europäisch denkt

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Wenn Kalifornien europäisch denkt
Photo by Alex Kotliarskyi / Unsplash

Ein KI-Erlass und die Strahlkraft des europäischen Regulierungsmodells

Am 21. Mai 2026 hat der kalifornische Gouverneur Gavin Newsom eine Executive Order unterzeichnet, die den Bundesstaat verpflichtet, Beschäftigte, Kleinunternehmen und Gemeinden auf die wirtschaftlichen Verwerfungen durch künstliche Intelligenz vorzubereiten. Der Erlass mobilisiert Behörden, Arbeitsmarktexperten, Ökonominnen, Universitäten und die Industrie, um frühzeitig Daten zu erheben, Warnsignale am Arbeitsmarkt zu erkennen und neue Schutzmechanismen zu entwickeln, bevor flächendeckende Verdrängung eintritt.

Auf den ersten Blick ist das ein reines arbeitsmarktpolitisches Thema. Für die Compliance Community ist trotzdem interessant, was sich hier abzeichnet: Der Bundesstaat, in dem laut Erlass 33 der 50 weltweit führenden privaten KI-Unternehmen sitzen, übernimmt eine Regulierungslogik, die lange als typisch europäisch galt. Vorsorge statt nachträglicher Korrektur, antizipative Schutzpflichten statt reinem Marktvertrauen.

Worum es im Erlass konkret geht

Der Erlass beauftragt die kalifornischen Behörden unter anderem damit, Modelle der Mitarbeiterbeteiligung an Produktivitätsgewinnen zu prüfen, Abfindungs- und Übergangsstandards für verdrängte Beschäftigte zu evaluieren und ein Dashboard aufzubauen, das die Auswirkungen von KI über die Wirtschaftssektoren hinweg sichtbar macht. Innerhalb von 180 Tagen sollen Empfehlungen zur Überarbeitung des kalifornischen WARN Act vorliegen, des Gesetzes über die Vorankündigung von Massenentlassungen, damit dieser als Frühwarninstrument taugt. Hinzu kommen die Modernisierung der beruflichen Weiterbildung und eine zentrale Online-Plattform, über die Bürgerinnen und Bürger Sozialleistungen leichter finden sollen.

Bemerkenswert ist die Begründungslogik. Die Verwaltung verweist ausdrücklich darauf, dass Frauen überdurchschnittlich von Verdrängung und wachsender wirtschaftlicher Ungleichheit betroffen seien. Die Folgenabschätzung steht also am Anfang, nicht am Ende des Prozesses. Wer den europäischen Diskurs kennt, erkennt hier ein vertrautes Muster: das Denken in Risiken, Betroffenengruppen und Schutzpflichten.

Ein Wechsel der Regulierungsphilosophie

Über Jahre hinweg standen sich zwei Modelle gegenüber. Die Vereinigten Staaten, und Kalifornien als Herz der Tech-Industrie ganz besonders, setzten auf Innovation zuerst und Korrektur im Nachhinein. Reguliert wurde, wenn ein konkreter Schaden vorlag. Europa geht den umgekehrten Weg: Schutz von Grundrechten und Betroffenen als Ausgangspunkt, eingebaut in den Gestaltungsprozess von Technologie.

Genau dieser europäische Ansatz prägt nun erkennbar auch das kalifornische Vorgehen. Der aktuelle Erlass reiht sich in ein ganzes Bündel jüngerer Regelungen ein. Kalifornien hat 2025 mit dem Transparency in Frontier Technology Act (Senate Bill 53) das erste bundesstaatliche Gesetz zu Frontier-KI verabschiedet, das laut Verwaltung inzwischen Vorbild für ähnliche Gesetze anderer Bundesstaaten ist. Dazu kommen Vorgaben gegen sexualisierte Deepfakes, eine Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte, Schutzbestimmungen für Minderjährige sowie eine Executive Order vom März 2026, die Bürgerrechte und Datenschutz bei der Beschaffung von KI durch die öffentliche Hand stärkt.

Man bemerkt die schrittweise Übernahme eines Prinzips, das die DSGVO und der AI Act seit Jahren verkörpern: Technologie braucht Leitplanken, die vor dem Schaden greifen, nicht erst danach.

Der Brussels Effect, von der anderen Seite betrachtet

Die Politikwissenschaftlerin Anu Bradford hat für das Phänomen, dass europäische Standards faktisch zur globalen Norm werden, den Begriff Brussels Effect geprägt. Die DSGVO ist das Lehrbuchbeispiel. Sie wurde nicht exportiert, weil Drittstaaten dazu gezwungen worden wären, sondern weil global tätige Unternehmen es vorziehen, einen einheitlichen, am höchsten Schutzniveau orientierten Standard umzusetzen, statt für jeden Markt eigene Prozesse zu fahren.

Der Effekt reicht aber weiter als die reine Unternehmenspraxis. Er wirkt auch auf der Ebene der politischen Vorstellungswelt. Kaliforniens eigenes Datenschutzgesetz, der California Consumer Privacy Act von 2018 und seine Erweiterung durch den California Privacy Rights Act, trägt deutliche Spuren der DSGVO. Konzepte wie Auskunfts- und Löschungsrechte oder das Recht, der Verarbeitung zu widersprechen, sind ohne das europäische Vorbild kaum denkbar. Der jetzige Erlass setzt diese Linie fort, diesmal nicht beim Datenschutz, sondern bei der sozialen Folgenverantwortung für KI.

Man sollte die Kausalität nicht überzeichnen. Kalifornien handelt aus eigenen Motiven, auch im Spannungsverhältnis zur Bundespolitik, und nicht auf Zuruf aus Brüssel. Aber die Denkschule, in der hier argumentiert wird, ist erkennbar eine europäische.

Was das für den europäischen Weg und die digitale Souveränität bedeutet

Für alle, die sich mit digitaler Souveränität befassen, liegt darin eine bemerkenswerte Bestätigung. Der grundrechtsbasierte, vorsorgende Regulierungsansatz wird oft als Standortnachteil kritisiert, als bürokratische Last, die Innovation hemmt. Dass nun ausgerechnet das Silicon Valley auf staatlicher Ebene beginnt, in genau diesen Kategorien zu denken, relativiert dieses Bild.

Europa ist in der Regulierung digitaler Technologien Normgeber, nicht Normnehmer. GDPR, AI Act, Digital Services Act, Digital Markets Act und Data Act bilden zusammen ein Regelwerk, das weltweit beobachtet und in Teilen nachgebildet wird. Wer in einem österreichischen Unternehmen oder einer Behörde für Datenschutz verantwortlich ist, arbeitet damit nicht an einem regionalen Sonderweg, sondern an einem Modell mit globaler Anschlussfähigkeit.

Das ist auch ein Argument in der Debatte um digitale Souveränität. Souveränität heißt nicht nur, die eigene Infrastruktur unter Kontrolle zu haben, sondern auch, eigene Maßstäbe zu setzen, an denen sich andere orientieren. Der kalifornische Erlass zeigt, dass dieser Anspruch keine europäische Selbstüberschätzung ist.

Maß halten in der Bewertung

Bei aller Symbolkraft bleibt der derzeitige Erlass ein Prüfauftrag, kein fertiges Gesetz. Vieles steht unter dem Vorbehalt späterer Berichte und Empfehlungen, und eine Executive Order kann von einer nachfolgenden Administration wieder zurückgenommen werden. Der Vergleich mit der verbindlichen europäischen Gesetzgebung hinkt insofern. Der entscheidende Punkt ist nicht das einzelne Dokument, sondern die Richtung. Und die weist erkennbar dorthin, wo Europa seit Jahren steht.

Für die tägliche Arbeit im Bereich Compliance lässt sich daraus eine gelassene Schlussfolgerung ziehen. Das europäische Verständnis, dass Technologie und Grundrechte zusammengedacht gehören, ist kein Auslaufmodell, sondern gewinnt an Boden. Auch dort, wo man es am wenigsten erwartet hätte.

Quelle: Office of the Governor of California, „Governor Newsom signs first-of-its-kind executive order to prepare workers and businesses for potential AI disruption", 21. Mai 2026. gov.ca.gov


Transparenzhinweis: Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung generativer KI (Claude Opus 4.8, Anthropic) erstellt und vor Veröffentlichung redaktionell geprüft.

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