Der Internationale Strafgerichtshof unter Druck: Was die US Kampagne über die regelbasierte Ordnung verrät
Am 13. Juli 2026 hat US-Außenminister Marco Rubio eine diplomatische Kampagne angekündigt, mit der die Vereinigten Staaten den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) international isolieren wollen. "Mit allen Mitteln, die unserer Regierung zur Verfügung stehen", so Rubio, werde man den Gerichtshof "Stein für Stein" abbauen.
Wenige Tage vor dem 28. Jahrestag der Gründungsurkunde des Gerichts ist das Anlass genug, einen sachlichen Blick auf die Institution zu werfen: Was ist der IStGH, warum wurde er geschaffen, auf welcher Rechtsgrundlage steht er, wer ist nicht dabei, und worum geht es im aktuellen Konflikt mit Washington.
Was ist der Internationale Strafgerichtshof?
Der IStGH mit Sitz in Den Haag ist der erste ständige internationale Strafgerichtshof der Welt. Er verfolgt Einzelpersonen, nicht Staaten, für die schwersten Verbrechen von internationalem Belang. Seine sachliche Zuständigkeit umfasst vier Kernverbrechen: Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und, seit einer Vertragsänderung von 2010, das Verbrechen der Aggression.
Entscheidend für das Verständnis ist das Komplementaritätsprinzip. Der Gerichtshof wird nicht anstelle nationaler Justiz tätig, sondern nur dann, wenn ein Staat nicht willens oder nicht in der Lage ist, die betreffenden Taten selbst ernsthaft zu verfolgen. Der IStGH ist damit ausdrücklich als Auffangnetz konzipiert, nicht als Ersatz für funktionierende Rechtsstaaten.
Warum ist der IStGH wichtig?
Vor der Gründung des IStGH gab es für die schwersten Völkerrechtsverbrechen keine dauerhafte gerichtliche Instanz. Nach den Nürnberger und Tokioter Prozessen blieb die internationale Strafjustiz jahrzehntelang eine Ad-hoc-Angelegenheit. Erst die vom UN-Sicherheitsrat eingesetzten Sondertribunale für das ehemalige Jugoslawien und für Ruanda in den 1990er-Jahren zeigten, dass individuelle strafrechtliche Verantwortung durchsetzbar ist, aber eben auch, wie aufwendig, langsam und politisch abhängig solche Einzellösungen sind.
Der IStGH sollte diese Lücke dauerhaft schließen. Die Grundidee: Wer Völkermord, systematische Verbrechen gegen die Zivilbevölkerung oder schwere Kriegsverbrechen begeht, soll sich nicht darauf verlassen können, dass ein fehlender oder gefügiger nationaler Justizapparat ihn schützt. Die Existenz einer permanenten Instanz wirkt zudem präventiv und entlastet den UN-Sicherheitsrat davon, für jeden neuen Konflikt ein eigenes Tribunal zu errichten.
Auf welcher Rechtsgrundlage wurde er gegründet?
Rechtsgrundlage für den IStGH ist das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs, ein völkerrechtlicher Vertrag. Es wurde am 17. Juli 1998 auf einer diplomatischen Konferenz in Rom angenommen und trat am 1. Juli 2002 in Kraft, nachdem die erforderlichen 60 Ratifikationen vorlagen. Der Gerichtshof kann daher nur Taten verfolgen, die nach diesem Stichtag begangen wurden.
Die Zuständigkeit des Gerichts greift grundsätzlich, wenn ein Verbrechen auf dem Gebiet eines Vertragsstaats oder durch einen Angehörigen eines Vertragsstaats begangen wurde, wenn ein Nichtvertragsstaat die Zuständigkeit ausdrücklich anerkennt, oder wenn der UN-Sicherheitsrat eine Situation an den Gerichtshof überweist. Derzeit haben 125 Staaten das Römische Statut ratifiziert, darunter alle EU-Mitgliedstaaten und auch Österreich.
Welche Staaten sind nicht Mitglied?
Trotz breiter Beteiligung fehlen einige der bevölkerungsreichsten und militärisch bedeutendsten Staaten der Welt. Nicht Vertragspartei sind unter anderem die Vereinigten Staaten, China, Russland, Indien und Israel.
Die Gründe unterscheiden sich. Die USA haben das Statut zwar 1998 unterzeichnet, aber nie ratifiziert und die Unterschrift später faktisch zurückgezogen; im Zentrum steht die Sorge, US-Soldaten und Regierungsmitglieder könnten vor ein internationales Gericht gestellt werden. Russland zog seine Unterschrift 2016 zurück, nachdem der Gerichtshof die Annexion der Krim als Besetzung eingestuft hatte. China und Indien verweisen auf ihre staatliche Souveränität und lehnen eine Zuständigkeit ab, die über nationalen Gerichten stünde. Israel unterstützte das Gericht anfangs, erklärte 2002 aber gegenüber dem UN-Generalsekretär, nicht mehr Vertragspartei werden zu wollen.
Warum kündigen die USA jetzt eine Isolierungskampagne an?
Der aktuelle Konflikt hat einen konkreten Auslöser. Am 21. November 2024 erließ der IStGH Haftbefehle gegen den israelischen Premierminister Benjamin Netanjahu und den früheren Verteidigungsminister Joaw Galant. Der Vorwurf lautet auf Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Gaza-Krieg, unter anderem das Aushungern der Zivilbevölkerung als Methode der Kriegsführung. Parallel führt der Gerichtshof seit Jahren Ermittlungen, die auch US-Personal betreffen können.
Die US-Regierung reagierte in mehreren Stufen. 2025 verhängte Washington in mehreren Runden Sanktionen gegen Richter und stellvertretende Ankläger des Gerichtshofs, die an den Haftbefehlen gegen Netanjahu und Galant mitgewirkt hatten. Mit der Ankündigung vom 13. Juli 2026 eskaliert die Regierung diese Linie zu einer breit angelegten diplomatischen Kampagne. Zu den angekündigten Instrumenten zählen Einreiseverbote, der Entzug von Visa und weitere Sanktionen. Zugleich sollen Staaten, die mit US-Behörden zusammenarbeiten, US-Militärstützpunkte beherbergen oder unter dem US-Sicherheitsschirm stehen, dazu gebracht werden, die Zuständigkeit des Gerichts für US-Bürger und Israelis zurückzuweisen.
Die Begründung fasst Außenminister Rubio in einer einfachen Formel zusammen: souveräne Staaten statt Globalismus. Der Gerichtshof, so sein Vorwurf, führe mit den Mitteln des sogenannten Völkerrechts einen Krieg gegen die Vereinigten Staaten und ihren Verbündeten Israel. Wer der Position der US-Regierung folgen will, wird darin die Verteidigung nationaler Souveränität gegen eine nicht demokratisch legitimierte, potenziell politisch instrumentalisierbare Institution sehen.
Die Gegenposition, die von den europäischen Vertragsstaaten und den meisten Völkerrechtlern vertreten wird, lautet: Der IStGH ist gerade Ausdruck einer regelbasierten Ordnung, in der auch Mächtige rechtlichen Maßstäben unterliegen. Sanktionen gegen Richter und der Versuch, ein unabhängiges Gericht politisch zu isolieren, untergraben aus dieser Sicht die Gewaltenteilung auf internationaler Ebene und schaffen einen gefährlichen Präzedenzfall. Österreich etwa nannte den Haftbefehl gegen Netanjahu politisch schwer nachvollziehbar, betonte aber zugleich, als Vertragsstaat rechtlich zur Umsetzung von Haftbefehlen verpflichtet zu sein. Diese Spannung zwischen politischer Bewertung und rechtlicher Bindung ist bezeichnend für die Lage vieler EU-Staaten.
Warum das für Compliance Officers relevant ist
Was auf den ersten Blick wie ein außenpolitischer Streit wirkt, landet über die Sanktionsschiene direkt auf dem Schreibtisch von Compliance-Verantwortlichen in europäischen Unternehmen. Die USA haben nicht den Gerichtshof als Institution abstrakt kritisiert, sondern einzelne Amtsträger auf die SDN-Liste des Office of Foreign Assets Control (OFAC) gesetzt, gestützt auf die Executive Order 14203. Wer auf einer US-Sanktionsliste steht, ist faktisch vom Finanz- und Dienstleistungsverkehr abgeschnitten, und über den Hebel der Sekundärsanktionen strahlt das auch auf europäische Anbieter aus.
Konkret entstehen daraus eine Reihe praktischer Fragestellungen. Banken mit US-Bezug prüfen, ob sie Konten sanktionierter Personen oder sogar des Gerichtshofs weiterführen können, ohne selbst ins Visier der US-Behörden zu geraten. IT- und Cloud-Dienstleister stehen vor derselben Frage, wenn sanktionierte Amtsträger Nutzer ihrer Systeme sind. Der Fall des Chefanklägers, dem in der Folge von Sanktionen der Zugang zu Diensten eines US-Anbieters erschwert wurde, hat gezeigt, wie schnell aus einer politischen Listung ein handfestes Betriebs- und Compliance-Problem wird.
Für europäische Compliance Officers verschärft sich die Lage durch eine echte Rechtszwickmühle. Das EU-Blocking-Statut, die Verordnung (EG) Nr. 2271/96, untersagt Unternehmen in der Union grundsätzlich, sich bestimmten extraterritorialen Sanktionen von Drittstaaten zu beugen. Solange die US-Sanktionen gegen den IStGH nicht im Anhang der Verordnung gelistet sind, gilt das Statut hier zwar nicht unmittelbar, doch das Europäische Parlament und einzelne Mitgliedstaaten fordern genau diese Aufnahme. Würde sie kommen, geriete ein EU-Unternehmen zwischen zwei unvereinbare Pflichten: Befolgt es die US-Sanktionen, verstößt es womöglich gegen EU-Recht; ignoriert es sie, riskiert es US-seitige Konsequenzen. Diese Konstellation kennt man bereits aus dem Iran-Kontext, sie kehrt hier in neuer Form zurück.
Für die Praxis heißt das dreierlei. Erstens gehört ein laufendes Screening der einschlägigen Sanktionslisten, sowohl OFAC als auch der EU, zur Pflicht, gerade wenn Geschäftspartner, Dienstleister oder deren Personal einen Bezug zu internationalen Organisationen haben. Zweitens sollte bei US-Bezug im Leistungsstack früh geklärt werden, ob und wie das Blocking-Statut greift, und die Bewertung nachvollziehbar dokumentiert werden. Und drittens rückt der Fall die Frage der digitalen Souveränität ins Zentrum: Wer kritische Prozesse auf US-Cloud- und Softwareanbieter stützt, muss einkalkulieren, dass diese Anbieter im Zweifel US-Sanktionsrecht folgen und Leistungen kurzfristig einstellen. Was gestern eine geopolitische Randnotiz war, ist damit ein konkretes Kriterium für Anbieterauswahl, Notfallvorsorge und Lieferkettenresilienz.
Einordnung
Der Streit um den IStGH ist mehr als eine außenpolitische Randnotiz. Er berührt eine Frage, die auch jenseits des Völkerstrafrechts zunehmend relevant wird: Wie belastbar ist eine regelbasierte Ordnung, wenn mächtige Akteure sich ihr entziehen und die Institutionen, die diese Ordnung tragen, gezielt schwächen. Der Begriff der Souveränität, den die USA ins Zentrum stellen, wird dabei zum Kampfbegriff. Für Fach- und Führungskräfte in Europa lohnt es sich, genau hinzusehen, in welchem Sinn er jeweils gebraucht wird: als Schutz vor externer Kontrolle oder als Absage an gemeinsame rechtliche Maßstäbe. Die Antwort darauf prägt nicht nur die Zukunft der internationalen Strafjustiz, sondern das Verständnis von Recht und Bindung in einer Ordnung, die zunehmend unter Druck steht.
Quellen
- Rubio vows to 'dismantle' International Criminal Court (CNN, 13.07.2026)
- State Department Launches Campaign to Dismantle International Criminal Court's Threat to American Sovereignty (US Department of State, 13.07.2026)
- Rome Statute of the International Criminal Court (ICC)
- Rome Statute (Wikipedia)
- How the Court works (ICC)
- The States Parties to the Rome Statute (ICC)
- The Role of the ICC (Council on Foreign Relations)
- Washington sanctions 4 more ICC officials over cases against Israel and US (Times of Israel)
- ICC arrest warrants for Israeli leaders (Wikipedia)
- Which countries are International Criminal Court members? (Al Jazeera)
- Could the EU 'blocking statute' protect the ICC from US sanctions? (Atlantic Council)
- The Power and Responsibility of the EU to Protect the ICC from US Sanctions (Opinio Juris)
- Verordnung (EG) Nr. 2271/96 (EU-Blocking-Statut, EUR-Lex)
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