Rapid Security Response in iOS 16

Sicherheitslücken in Apples iOS Betriebssystem konnte der Hersteller bislang nur im Rahmen von regulären Systemaktualisierungen beheben. Dessen war man sich in Cupertino bereits bewusst. Apple hat daher mit dem soeben veröffentlichten iOS 16 ein Feature namens „Rapid Security Response“ ausgerollt.

Die neue Sicherheitsfunktion ermöglicht es Apple, Bugfixes in iOS 16 unabhängig von den regulären Systemupdates automatisch zu installieren. Dadurch können Schwachstellen zeitnah gefixt werden.

iPhone Besitzer, welche die neue Sicherheitsfunktion nicht verwenden wollen, können „Rapid Security Response“ abschalten. Hierzu öffnet man die Einstellungen App, wählt danach „Softwareupdate“ und tippt dann auf „Automatische Updates“. Hier kann man dann „Sicherheitsmaßnahmen und Systemdateien“ deaktivieren.

Apple weist darüber hinaus einem soeben aktualisierten Support-Dokument (derzeit nur in englisch verfügbar) darauf hin, dass bestimmte kritische Systemdateien immer automatisch installiert werden, auch wenn die Funktion abgeschaltet wurde.

Read more

Risikobewertung gemäß Art. 28 DSGVO für den Einsatz eines US-Cloud-Anbietern

Risikobewertung gemäß Art. 28 DSGVO für den Einsatz eines US-Cloud-Anbietern

Die nachfolgende Risikoanalyse stützt sich auf ein weiterhin maßgebliches Rechtsgutachten der Universität zu Köln vom März 2025. 1. Ausgangslage und Scope Geprüft wurde der Einsatz von US-Cloud-Service-Providern zur Speicherung oder Verarbeitung personenbezogener Daten. Die Anbieter unterliegen als US-Unternehmen den extraterritorialen Zugriffsbefugnissen von US-Behörden. Die Bewertung nach Art. 28 DSGVO erfolgte

By Michael Mrak
NISG 2026: Cybersicherheit wird zur Chefsache

NISG 2026: Cybersicherheit wird zur Chefsache

Mit dem NISG 2026 (Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Gewährleistung eines hohen Cybersicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen (Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz 2026 – NISG 2026) erlassen wird und das Telekommunikationsgesetz 2021 und das Gesundheitstelematikgesetz 2012 geändert werden) setzt nun auch Österreich mit mehr als einjähriger Verspätung die EU-NIS-2-Richtlinie um und definiert

By Michael Mrak