Fünf Jahre Antikorruptionsvolksbegehren: eine Bestandsaufnahme
Am 24. Juni 2026 zog ein Panel aus Martin Kreutner, Heinz Mayer, Daniela Kraus, Franz Fiedler und Michael Ikrath im Rahmen einer Pressekonferenz des Presseclubs Concordia Bilanz über fünf Jahre Rechtsstaat- und Antikorruptionsvolksbegehren. Leitfrage der Veranstaltung: Welche der 72 Empfehlungen wurden umgesetzt, welche rechtsstaatlichen Baustellen sind offen oder neu hinzugekommen.
Dieser Beitrag nimmt die Pressekonferenz zum Anlass. Er ordnet nicht die einzelnen Wortmeldungen ein, sondern das Volksbegehren selbst, seine fünf Kapitel und den öffentlich dokumentierten Stand der (Nicht-)Umsetzung.
Worum es ging
Das überparteiliche Rechtsstaat- und Antikorruptionsvolksbegehren wurde am 15. Juni 2021 präsentiert, getragen von Persönlichkeiten aus Justiz, Verwaltung und Wissenschaft. In der Eintragungswoche von 2. bis 9. Mai 2022 kamen 307.629 Unterschriften zusammen, mehr als das Dreifache der für eine parlamentarische Behandlung nötigen 100.000.
Inhaltlich bündelt das Begehren 72 konkrete Forderungen in fünf Kapiteln:
- Anstand und Integrität in der Politik
- Stärkung der Rechtsstaatlichkeit und damit des Wirtschaftsstandortes
- Unabhängigkeit der Justiz, insbesondere der WKStA, sowie der Ermittlungs- und Kontrollbehörden
- Moderne, umfassende Antikorruptions- und Transparenz-Gesetzgebung
- Pressefreiheit, Medienförderung und Inseratenkorruption
Was umgesetzt wurde
Die sichtbarste Umsetzung betrifft Kapitel 4. Das Parlament beschloss Anfang 2024 mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und Grünen die Abschaffung des verfassungsrechtlichen Amtsgeheimnisses, das seit 1925 in der Verfassung verankert war. Das Informationsfreiheitsgesetz (BGBl. I Nr. 5/2024) trat am 1. September 2025 in Kraft, das Grundrecht auf Zugang zu Informationen steht nun in Art. 22a B-VG. Behörden auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene (bei Gemeinden ab 5.000 Einwohnern) sowie Gerichte müssen Informationen von allgemeinem Interesse proaktiv veröffentlichen, darunter Verträge über 100.000 Euro, und jeder Person binnen vier Wochen Auskunft erteilen. Seit 1. Dezember 2025 läuft dafür ein zentrales Informationsregister.
In der Rangliste der Pressefreiheit verbesserte sich Österreich 2026 auf Rang 19, was unter anderem dem IFG zugeschrieben wird. Zugleich zeigen die ersten Monate, wie sehr die praktische Wirkung von der Auslegung abhängt. Der Standard dokumentierte im März 2026 Fälle restriktiver Anwendung durch Verwaltungsgerichte, eine höchstgerichtliche Klärung stand zu diesem Zeitpunkt noch aus.
Auch im Korruptionsstrafrecht gab es Bewegung. Mit dem Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz 2023 wurde der Tatbestand des Mandatskaufs (§ 265a StGB) eingeführt und die Strafbarkeit von Bestechung und Bestechlichkeit auf Kandidaten für ein Amt ausgeweitet (§ 74 Abs. 1 Z 4d, §§ 304 und 307 StGB). Bei einem Vorteil über 300.000 Euro greift eine zusätzliche Qualifikation, die Aberkennung eines Amtes oder Mandats wurde erleichtert. Die Novelle adressiert Lücken, die im Umfeld der Ibiza-Affäre sichtbar geworden waren. Opposition und Teile der Fachwelt kritisierten sie als zu eng gefasst.
Was auf dem Weg ist
Der zentrale Punkt aus Kapitel 3, die politisch unabhängige Weisungsspitze der Staatsanwaltschaften, ist beschlossen, aber noch nicht in Kraft. Am 9. Juli 2025 fasste die Bundesregierung einen Ministerratsbeschluss zur Einrichtung einer Bundesstaatsanwaltschaft. Vorgesehen ist eine kollegiale Dreierspitze mit sechsjähriger Funktionsdauer ohne Wiederwahl, ausgewählt vom Nationalrat auf Vorschlag einer Fachkommission und ernannt durch den Bundespräsidenten. Sie soll die Justizministerin als oberste Fachaufsicht ablösen und ist im Regierungsprogramm 2025 bis 2029 verankert. Der Gesetzesentwurf befand sich danach in legistischer Ausarbeitung. Kritik kam unter anderem von der Standesvertretung der Staatsanwälte, die statt eines Gremiums eine Einzelperson an der Spitze bevorzugt, sowie aus der Opposition.
Was offen bleibt
Mehrere strukturelle Forderungen sind weiterhin nicht oder nur teilweise eingelöst. Dazu zählen die Stärkung des Parlaments gegenüber den Parteien und die Schärfung der Verfahrensregeln für Untersuchungsausschüsse aus Kapitel 1, die durchgängige Objektivierung von Postenbesetzungen im staatsnahen Bereich aus Kapitel 2 sowie die Entpolitisierung von Medienförderung und ORF-Gremien und der Umgang mit Inseratenkorruption aus Kapitel 5. Gerade der Medienbereich bleibt ein wiederkehrender Streitpunkt, auch wenn das IFG hier indirekt mehr Nachvollziehbarkeit schafft.
Einordnung für die Praxis
Für Organisationen ist vor allem das IFG kein abstraktes Transparenzversprechen, sondern eine konkrete Verschiebung der Anforderungen. Wer als staatsnahes Unternehmen, Auftragnehmer der öffentlichen Hand oder informationspflichtige Stelle agiert, muss Veröffentlichungs- und Auskunftspflichten in Prozesse, Dokumentation und Vertragsgestaltung übersetzen, insbesondere bei der Schwelle von 100.000 Euro und im Vergabeumfeld. Parallel bleiben Korruptionsprävention, interne Kontrollen und Hinweisgebersysteme relevant, zumal das verschärfte Korruptionsstrafrecht den Kreis strafbaren Verhaltens erweitert hat.
Die Bilanz nach fünf Jahren fällt zweigeteilt aus. Mit der Informationsfreiheit ist eine der größten Forderungen Realität geworden, die Bundesstaatsanwaltschaft ist nahe an der Umsetzung. Ein erheblicher Teil der 72 Empfehlungen, vor allem im institutionellen und medienpolitischen Bereich, ist dagegen weiter offen. Transparenz ist rechtlich zur Norm geworden, ihre tatsächliche Durchschlagskraft entscheidet sich nun in der Anwendung.
Hinweis: Dieser Beitrag ordnet das Volksbegehren und den öffentlich dokumentierten Umsetzungsstand ein. Er gibt nicht die konkreten Aussagen der Pressekonferenz vom 24. Juni 2026 wieder. Die Aufzeichnung der Veranstaltung ist über den Concordia-Kanal abrufbar: https://www.youtube.com/live/W3k7-NnztZw
Quellen unter anderem: Bundeskanzleramt (Informationsfreiheitsgesetz), Parlament Österreich (KorrStrÄG 2023, PK0814/2023, PK0839/2023), Bundeskanzleramt und BMJ (Ministerratsbeschluss Bundesstaatsanwaltschaft, 9. Juli 2025), Wikipedia und Der Standard (erste IFG-Praxis 2025/2026).