Metaverse und der Datenschutz

Vergangene Woche haben Besitzer einer VR-Brille von Meta eine E-Mail mit einem Update der Richtlinien von Meta erhalten. Darin wurde anderem den Umgang mit den aus der Erkennung von Mimik und Augenbewegungen generierten Daten geregelt. Das ist mehr als heikel: Das Verhalten der eigenen Augen übermittelt äußerst intime Daten. Wir zeigen über unsere Blickrichtung und Geschwindigkeit der Augenbewegungen nicht nur, wie lange wir an welche Stelle blicken, sondern auch, welche Emotionen wir dabei verspüren. Nachweislich werden viele Bewegungen des Auges vom Menschen dabei nicht bewusst, sondern unbewusst gesteuert.

Ein Schwerpunkt der gesamten Plattform soll zukünftig auch auf Büroanwendungen liegen. So soll die Anwendung „Quest for Business“ das Geräte- und App-Management übernehmen. Beispielsweise soll auch der Messaging-Dienst Microsoft Teams die Meta Quest Pro unterstützen. Eine App für Xbox Cloud Gaming im Meta Quest Store soll außerdem Zugriff auf Microsofts Spieleplattform gewähren.

Wird das Teilen weiterer Daten gemäß der nun aktualisierten Richtlinien akzeptiert verwendet Meta diese Daten also um die Benutzererfahrungen besser zu “personalisieren”. Derzeit müssen Nutzer einer Meta Quest Pro dem Eye-Tracking aktiv zustimmen. Die berechtigte Frage ist warum man dies angesichts der evidenten  Datenschutzbedenken gegen Meta tun sollte? Oder überwiegt für den Benutzer auch hier mittelfristig wieder die Attraktivität von neuen Funktionalitäten?

In Europa soll die Meta Quest Pro ab dem 25. Oktober für 1799 Euro erscheinen.