Politischer Föderalismus am Beispiel Jugendschutz

Jugenschutz ist ein gutes Beispiel dafür, wie sich der politische Föderalismus in Österreich auswirkt. In den 9 Bundesländern gelten je nach Alter unterschiedliche erlaubte Ausgehzeiten. Ein Teenager im Alter von 14 Jahren darf in der Steiermark bis 21 Uhr ausgehen, in Vorarlberg hingegen bis 23 Uhr. Mit 16 Jahren darf man je nach Bundesland bis 23 Uhr oder 1 Uhr früh ausbleiben und im Alter von 18 liegt die Bandbreite von 24 Uhr in Kärnten bis unbegrenzt.
Den Sinn dieser unterschiedlichen Jugendschutzstandards verstehe ich nicht. Sind Kärnter Jugendliche verantwortungsbewusster als ihre Altersgenossen in anderen Bundesländern?

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Risikobewertung gemäß Art. 28 DSGVO für den Einsatz eines US-Cloud-Anbietern

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Die nachfolgende Risikoanalyse stützt sich auf ein weiterhin maßgebliches Rechtsgutachten der Universität zu Köln vom März 2025. 1. Ausgangslage und Scope Geprüft wurde der Einsatz von US-Cloud-Service-Providern zur Speicherung oder Verarbeitung personenbezogener Daten. Die Anbieter unterliegen als US-Unternehmen den extraterritorialen Zugriffsbefugnissen von US-Behörden. Die Bewertung nach Art. 28 DSGVO erfolgte

By Michael Mrak
NISG 2026: Cybersicherheit wird zur Chefsache

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Mit dem NISG 2026 (Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Gewährleistung eines hohen Cybersicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen (Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz 2026 – NISG 2026) erlassen wird und das Telekommunikationsgesetz 2021 und das Gesundheitstelematikgesetz 2012 geändert werden) setzt nun auch Österreich mit mehr als einjähriger Verspätung die EU-NIS-2-Richtlinie um und definiert

By Michael Mrak