Neues EU-Geldwäschepaket
Bereits am 17. Januar 2024 haben der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament eine vorläufige Einigung über wesentliche Teile des neuen Anti-Geldwäsche-Pakets (AML-Paket) erzielt. Am 30. Mai 2024 wurde das Paket vom Rat formell verabschiedet. Es handelt sich um die umfassendste Reform der europäischen AML-Regulierung seit über drei Jahrzehnten.
Die Europäische Kommission hatte das Legislativpaket bereits 2021 vorgeschlagen, um die bestehenden Regelwerke an die Empfehlungen der Financial Action Task Force (FATF) anzugleichen und europaweit zu harmonisieren. Mit der Einigung wird nun ein einheitliches System geschaffen, das Schlupflöcher schließen und die Durchsetzung erheblich verbessern soll.
Die vier Säulen des neuen AML-Pakets
Das Reformpaket besteht aus vier zentralen Rechtsakten, die zusammen ein integriertes System bilden:
- AML-Verordnung (AMLR): Erstmals werden die Regeln für den Privatsektor in einer direkt anwendbaren EU-Verordnung zusammengefasst. Damit gelten in allen Mitgliedstaaten einheitliche Vorgaben zu Sorgfaltspflichten, wirtschaftlichem Eigentum und Meldepflichten.
- 6. Geldwäscherichtlinie (AMLD6): Die Richtlinie regelt die institutionellen AML-Strukturen auf nationaler Ebene, insbesondere die Zusammenarbeit zwischen Finanzermittlungsstellen (FIUs) und Aufsichtsbehörden.
- AMLA-Verordnung: Eine neue europäische Behörde zur Geldwäschebekämpfung (AMLA) mit Sitz in Frankfurt wird geschaffen. Sie erhält direkte und indirekte Aufsichtsbefugnisse über Hochrisiko-Verpflichtete im Finanzsektor.
- Richtlinie zum Single Access Point: Zentralisierte Bankkontenregister der Mitgliedstaaten werden über einen einheitlichen Zugangspunkt für FIUs und Strafverfolgungsbehörden zugänglich gemacht.
Die wichtigsten inhaltlichen Änderungen
Erweiterter Kreis der Verpflichteten
Der Kreis der AML-Verpflichteten wird deutlich ausgeweitet. Neben den bisherigen Verpflichteten wie Banken, Versicherungen und Immobilienmaklern unterliegen nun auch weite Teile des Krypto-Sektors den Sorgfaltspflichten. Krypto-Dienstleister (CASPs) müssen ihre Kunden identifizieren und Transaktionen überwachen. Außerdem werden Händler von Luxusgütern, professionelle Fußballvereine und Spieleragenten als neue Verpflichtete aufgenommen. Fußballvereine erhalten eine verlängerte Übergangsfrist bis Juli 2029.
EU-weite Bargeldobergrenze
Eine der öffentlich sichtbarsten Neuerungen: Barzahlungen über 10.000 Euro werden EU-weit verboten. Die Mitgliedstaaten können auch niedrigere Grenzen festlegen. Bei Bartransaktionen zwischen 3.000 und 10.000 Euro müssen Verpflichtete die Identität der beteiligten Person feststellen und überprüfen.
Transparenz beim wirtschaftlichen Eigentum
Die Regeln zum wirtschaftlichen Eigentum (Beneficial Ownership) werden präzisiert und verschärft. Die Schwelle liegt grundsätzlich bei 25 Prozent, wobei sowohl Eigentums- als auch Kontrollkomponenten analysiert werden müssen. In Hochrisikosituationen kann die Schwelle auf 15 Prozent gesenkt werden. Verschachtelte Beteiligungsstrukturen, die bisher zur Verschleierung genutzt werden konnten, werden gezielt adressiert. Informationen in den zentralen Registern müssen verifiziert werden, und Verbindungen zu sanktionierten Personen oder Einrichtungen werden gekennzeichnet.
Verschärfte Prüfung bei Hochrisikodrittländern
Für Geschäftsbeziehungen und Transaktionen mit Hochrisikodrittländern gelten verstärkte Sorgfaltspflichten. Die EU-Kommission wird auf Basis der FATF-Listen eigene Risikobewertungen vornehmen und gegebenenfalls zusätzliche Gegenmaßnahmen auf EU- oder nationaler Ebene veranlassen.
Besondere Sorgfalt bei sehr vermögenden Personen
Eine Neuerung ist die verstärkte Sorgfaltspflicht gegenüber ultra-vermögenden Personen (ab einem Gesamtvermögen von 50 Millionen Euro, Hauptwohnsitz ausgenommen). Dies stellt eine gezielte Erweiterung des risikobasierten Ansatzes dar.
Die neue Anti-Geldwäsche-Behörde AMLA
Mit der AMLA (Anti-Money Laundering Authority) entstand eine zentrale EU-Behörde mit Sitz in Frankfurt, die seit Mitte 2025 operativ ist. Die Behörde hat weitreichende Befugnisse: Sie beaufsichtigt direkt die risikobehaftetsten Kredit- und Finanzinstitute, einschließlich Krypto-Dienstleister. Im nicht-finanziellen Sektor spielt sie eine unterstützende Rolle bei der Koordination nationaler Behörden. Zudem kann die AMLA in akuten Gefahrensituationen als letztes Mittel direkt eingreifen und Sofortmaßnahmen ergreifen. Darüber hinaus ist sie befugt, technische Standards, Leitlinien und Empfehlungen zu erlassen, was die Harmonisierung der AML-Praxis in der gesamten EU weiter vorantreiben wird.
Zeitplan und Umsetzung
| Datum | Meilenstein |
|---|---|
| Januar 2024 | Vorläufige Einigung zwischen Rat und Parlament |
| Mai 2024 | Formelle Verabschiedung des Pakets durch den Rat |
| Juli 2024 | AMLA-Verordnung tritt in Kraft |
| Mitte 2025 | AMLA nimmt operative Tätigkeit auf |
| Juli 2027 | AMLR und AMLD6 werden anwendbar bzw. müssen umgesetzt sein |
| Juli 2029 | Verlängerte Frist für Fußballvereine und -agenten |
Was bedeutet das für betroffene Unternehmen?
Für betroffene Unternehmen empfiehlt sich ein strukturiertes Vorgehen: Zunächst sollte geprüft werden, ob das eigene Unternehmen zum erweiterten Kreis der Verpflichteten gehört. Bestehende AML-Compliance-Strukturen sollten zeitnah einer Gap-Analyse unterzogen werden. Insbesondere die Prozesse zur Kundenidentifikation (KYC), zum Monitoring von Transaktionen und zur Meldung verdächtiger Aktivitäten müssen an die neuen Anforderungen angepasst werden.
Auch Unternehmen, die bisher nicht unter die AML-Pflichten fielen, sollten die Entwicklungen aufmerksam verfolgen. Die AMLA ist bereits ab Mitte 2025 aktiv, und es ist davon auszugehen, dass die Aufsichtspraxis schon vor dem vollständigen Inkrafttreten der neuen Regelungen 2027 spürbar strenger wird.
Quellen: Rat der Europäischen Union, Pressemitteilungen vom 18. Januar 2024 und 30. Mai 2024; Europäisches Parlament, Briefing vom 22. April 2024; DLA Piper, Global Anti-Corruption Perspective.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.