Die ersten Tage mit dem Hyundai Ioniq Elektro

Seit einigen Tagen fahre ich nun mit meinem neuer Hyundai Ioniq Elektro im wunderschönen Farbton Aurora Silber täglich ins Büro und zurück. Rund 110 Kilometer lege ich so zurück und es ist ein definitiv anderes Fahrgefühl elektrisch unterwegs zu sein. Über die Optik des Hyundai Ioniq Elektro wurde ja schon viel geschrieben. Mir persönlich gefällt er rein äußerlich sehr, einzig das Frontdekor aus Kunststoff wirkt für mich immer noch ein wenig billig. "Form follows Funktion", dem sensationellen CW Wert des Ioniqs ist dieses Designelement wohl geschuldet.

Ich lade das Auto täglich im Büro und am Wochenende zu Hause an einer dafür extra neu montierten CEE Steckdose. Da der Ioniq Elektro jedoch nur einphasig mit maximal 11 Ampere (2,4 kW) laden kann habe ich die CEE Dose mit einer eingebauten Schuko-Steckdose angeschafft. An dieser hängt derzeit der mitgelieferte Ladeadapter, zukünftig wird an der CEE Dose jedoch eine mobile go-eCharger Wallbox betrieben die mir dann via WIFI den Ladestand am SmartPhone anzeigen kann. Apropos mobiles Laden, für unterwegs habe ich mittlerweile verschiedene Ladekarten angeschafft, wobei ich derzeit vor allem die sensationell günstige Ladekarte von Maingau Energie empfehlen kann. 5 Cent pro Minute, keine Grundgebühr und verfügbar an einer großen Anzahl von Ladestationen. Der Huawei WIFI Hotspot, den ich hier vor einiger Zeit vorgestellt habe, liefert zuverlässig Internet an Bord. Die TomTom Live Services, die Verkehrsinfos wesentlich aktueller liefern, synchronisieren innerhalb weniger Sekunden nach Betätigung des Startbuttons.

Elektromobilität ist definitiv die Zukunft :-)

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Risikobewertung gemäß Art. 28 DSGVO für den Einsatz eines US-Cloud-Anbietern

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Die nachfolgende Risikoanalyse stützt sich auf ein weiterhin maßgebliches Rechtsgutachten der Universität zu Köln vom März 2025. 1. Ausgangslage und Scope Geprüft wurde der Einsatz von US-Cloud-Service-Providern zur Speicherung oder Verarbeitung personenbezogener Daten. Die Anbieter unterliegen als US-Unternehmen den extraterritorialen Zugriffsbefugnissen von US-Behörden. Die Bewertung nach Art. 28 DSGVO erfolgte

By Michael Mrak
NISG 2026: Cybersicherheit wird zur Chefsache

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Mit dem NISG 2026 (Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Gewährleistung eines hohen Cybersicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen (Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz 2026 – NISG 2026) erlassen wird und das Telekommunikationsgesetz 2021 und das Gesundheitstelematikgesetz 2012 geändert werden) setzt nun auch Österreich mit mehr als einjähriger Verspätung die EU-NIS-2-Richtlinie um und definiert

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