Buchtipp: Das Ministerium für die Zukunft

Kim Stanley Robinson ist ein großer Name in der Science-Fiction-Szene. Der US-Autor hat alle bedeutenden SciFi-Preise gewonnen. Und auch sein neues Buch "Das Ministerium für die Zukunft" wird unter anderem von von Barack Obama und Bill Gates empfohlen.

Sind wir noch zu retten?

Eine UNO-Behörde, die für die Erfüllung der Ziele von Paris kämpft, ist derzeit wohl noch nicht absehbar - es sei denn, einige Konferenzteilnehmer hätten Kim Stanley Robinsons Roman gelesen und fühlten sich davon inspiriert. Darin wird im Jahr 2025 ebenjenes Ministerium gegründet, nachdem sich die Vertragsparteien von Paris eingestehen mussten, dass die Länder die selbst gesteckten Ziele nicht erreichen. Die neue Institution soll "für die zukünftigen Generationen der Welt eintreten", um deren Rechte umzusetzen.

Auf den nachfolgenden Seiten schmilzt die Eisfläche des arktischen Ozeans, leitet Indien nach einer Hitzewelle mit dutzenden Millionen Toten den Umbau zu organischem Landbau ein, Öko-Terroristen schießen kerosinbetriebene Passagierflugzeuge ab und versenken Containerschiffe, in der Antarktis wird Schmelzwasser unter Gletschern hervorgepumpt, damit diese wieder fest auf ihrem felsigen Untergrund sitzen und nicht ins Polarmeer rutschen. Das namensgebenden Ministerium droht eine weitere zahnlose Institution zu werden, aber dann gelingt es, die Zentralbanken vom Konzept der Carboncoins zu überzeugen, einer Währung, die Unternehmen für Kohlenstoff bekommen, den sie nicht ausstoßen. Knapp 30 Jahre danach sinkt der Kohlendioxidgehalt der Atmosphäre, auf den Meeren wird Ware von Schiffen mit Fotovoltaiksegeln transportiert. Die Welt, so scheint es, hat es gerade noch einmal geschafft.

"Ein Ministerium für die Zukunft" endet hoffnungsvoll, ein optimistisches Buch ist es dennoch nicht. Absolut lesenswert und spannend ist es allemal.

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Risikobewertung gemäß Art. 28 DSGVO für den Einsatz eines US-Cloud-Anbietern

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Die nachfolgende Risikoanalyse stützt sich auf ein weiterhin maßgebliches Rechtsgutachten der Universität zu Köln vom März 2025. 1. Ausgangslage und Scope Geprüft wurde der Einsatz von US-Cloud-Service-Providern zur Speicherung oder Verarbeitung personenbezogener Daten. Die Anbieter unterliegen als US-Unternehmen den extraterritorialen Zugriffsbefugnissen von US-Behörden. Die Bewertung nach Art. 28 DSGVO erfolgte

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NISG 2026: Cybersicherheit wird zur Chefsache

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