Praxis im Winter mit dem Hyundai Ioniq Elektro

Praxis im Winter mit dem Hyundai Ioniq Elektro
IMG_0843

Nach mehreren Schneestürmen und längeren Temperaturperioden unter 0 Grad Celsius ist es Zeit für ein weiteres Update. Wie erhofft schlägt sich der Hyundai Ioniq Elektro auch unter diesen Wetterbedingungen prima. Eine realistische Reichweite von rund 175 Kilometern bei voller Batterieladung bedeutet einen Einbruch von rund 30 Kilometern gegenüber der wärmeren Jahreszeit. Das sind etwas mehr als 15% weniger Reichweite als im Sommer, damit kann ich sehr gut leben.

Eine Kleinigkeit ist mir unlängst bei völlig zugeschneiter Motorhaube und Vorderseite aufgefallen: Die Funktion des Spurhalteassistenten und des Abstandsregeltempomaten wurde deaktiviert, dies wurde auch sofort deutlich am Armaturenbrett angezeigt. Ich vermute, dass in dieser Zeit auch die autonome Notbremse nicht funktioniert hätte, funktioniert sie doch ebenfalls über Messung der Distanz zum vorderen Auto. Nach wenigen Minuten auf der Bundesstraße haben sich die Assistenten wieder als betriebsbereit gemeldet und der tote-Winkel-Assistent war, soweit ich es beurteilen konnte, die gesamte Zeit über verfügbar.

Von den Fahreigenschaften macht der Ioniq auch bei Schnee und Glätte keine Probleme. Natürlich muss man, wie auch bei einem Auto mit Verbrennungsmotor, beim beschleunigen und beim bremsen des Autos entsprechend vorsichtiger agieren. Aber das hat mit der Technologie des Antriebsmotors nichts zu tun.

Und ich weiß es Tag für Tag zu schätzen, dass mich der Ioniq werktags jeden Morgen um 06:30 wohltemperiert einsteigen lässt. Etwaige Schnee- und Eisreste auf den Scheiben lassen sich dadurch auch ruckzuck abbürsten.

Fazit nach knapp 18.000 Kilometern: Der Hyundai Ioniq Elektro ist absolut allwettertauglich und stellt meine bisher beste Auto-Kaufentscheidung dar.

Read more

NISG 2026: Cybersicherheit wird zur Chefsache

NISG 2026: Cybersicherheit wird zur Chefsache

Mit dem NISG 2026 (Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Gewährleistung eines hohen Cybersicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen (Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz 2026 – NISG 2026) erlassen wird und das Telekommunikationsgesetz 2021 und das Gesundheitstelematikgesetz 2012 geändert werden) setzt nun auch Österreich mit mehr als einjähriger Verspätung die EU-NIS-2-Richtlinie um und definiert

By Michael Mrak
Omnibus Gesetzesentwurf zu Data-Act und DSGVO

Omnibus Gesetzesentwurf zu Data-Act und DSGVO

Vereinfachung oder schleichende Aushöhlung des Datenschutzes? Die EU-Kommission verspricht mit ihrem „Digital Omnibus“ ein einfacheres, effizienteres Regelwerk für Europas digitale Gesetze. Tatsächlich sollen zahlreiche Verordnungen, darunter der Data Act, die DSGVO, die ePrivacy-Richtlinie und Teile des Data Governance Acts, zusammengeführt und vereinfacht werden. Doch was nach Entbürokratisierung klingt, bedeutet in

By Michael Mrak