NIS2-Richtlinie gilt ab Oktober 2024

NIS2-Richtlinie gilt ab Oktober 2024
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Die digitale Landschaft in der EU und damit auch in Österreich steht vor einem bedeutenden Wandel, da die NIS2-Richtlinie (Network and Information Systems 2) ab dem 18. Oktober 2024 in Kraft tritt. Die Richtlinie stellt eine entscheidende Entwicklung in der europäischen Cybersecurity-Politik dar und zielt darauf ab, die Zusammenarbeit in Sachen Cyber-Sicherheit innerhalb der EU zu stärken. Sie erweitert die Anforderungen an die nationale Cyber-Sicherheit und legt neue Standards für die Risikomanagementmaßnahmen von betroffenen Unternehmen fest.

Was bedeutet das für betroffene Unternehmen?

Unternehmen, die unter die NIS2-Richtlinie fallen, müssen ihre Cyber-Sicherheitsstrategien und -praktiken erheblich verstärken. Die Richtlinie deckt eine breite Palette von Anforderungen ab, darunter Krisenmanagement, Zusammenarbeit mit Behörden, Berichtspflichten und freiwillige Meldungen. Dies bedeutet, dass Unternehmen nicht nur ihre eigenen Netzwerke und Informationssysteme schützen, sondern auch aktiv an der gemeinsamen Anstrengung zur Verbesserung der allgemeinen Cyber-Resilienz in der EU teilnehmen müssen.

Erweiterte Verantwortlichkeiten und Zusammenarbeit

Ein Schlüsselelement der NIS2-Richtlinie ist die Förderung einer engeren Zusammenarbeit sowohl zwischen Unternehmen als auch mit staatlichen Behörden. Dies beinhaltet den Austausch von Informationen über Bedrohungen und Sicherheitsvorfälle sowie die Teilnahme an gemeinsamen Anstrengungen zur Bewältigung von Cyber-Risiken. Die Richtlinie unterstreicht die Bedeutung einer soliden öffentlich-privaten Partnerschaft als Grundstein für eine robuste Cyber-Sicherheitsinfrastruktur in Europa.

Der Fokus liegt bei der Lieferkette

Ein weiterer wichtiger Aspekt der NIS2 ist die Berücksichtigung der Cybersicherheit innerhalb der Lieferkette. Mit der Einführung des Cyber Resilience Act (CRA) wird besonderes Augenmerk auf die Sicherheit von Produkten und Dienstleistungen in der digitalen Lieferkette gelegt. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Lieferanten und Partner ebenfalls strenge Sicherheitsstandards einhalten, um das Risiko von Cyber-Angriffen zu minimieren, die durch Schwachstellen in der Lieferkette entstehen können.

Was ist zu tun wenn man als Unternehmen betroffen ist?

Mit dem nahenden Stichtag der NIS2-Richtlinie ist es für Unternehmen entscheidend, ihre Vorbereitungen zu intensivieren. Dazu gehört die Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung der internen Sicherheitsrichtlinien und -verfahren, die Stärkung der Zusammenarbeit mit Lieferanten und Partnern sowie die Einrichtung effektiver Kommunikationskanäle mit relevanten Behörden. Die frühzeitige Anpassung an die neuen Anforderungen wird nicht nur zur Einhaltung der Vorschriften beitragen, sondern auch die allgemeine Resilienz gegenüber Cyber-Bedrohungen stärken.

Die nächsten wichtigen Schritte

Die Einführung der NIS2-Richtlinie markiert einen wichtigen Schritt nach vorn in der gemeinsamen europäischen Anstrengung, die Cyber-Sicherheit zu verbessern. Indem sie umfassende Maßnahmen und eine verstärkte Zusammenarbeit vorschreibt, zielt die Richtlinie darauf ab, ein sichereres digitales Umfeld für Unternehmen und Bürger in der EU zu schaffen. Die Vorbereitung auf diese Änderungen ist für alle betroffenen Unternehmen von entscheidender Bedeutung, um nicht nur die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten, sondern auch einen Beitrag zur Stärkung der kollektiven Cyber-Resilienz in Europa zu leisten.

Jetzt ist der ideale Zeitpunkt, sich auf die NIS2-Richtlinie vorzubereiten. Gerne können Sie mich fragen, wie ich Ihnen unterstützend zur Seite stehen kann.

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