Die "zwei Arten" von Datenschutzrisiken

Obwohl der risikobasierte Ansatz bei der Umsetzung datenschutzrechtlicher Vorgaben nicht direkt aus dem Gesetz hervorgeht, ist es übliche Praxis, risikoreichere Verarbeitungsaktivitäten intensiver und detaillierter zu adressieren.

Es gilt, zwei Perspektiven zu berücksichtigen: Zum einen die direkten Risiken für das Unternehmen, das personenbezogene Daten verarbeitet, und zum anderen die betroffenen Personen, für die aus der DSGVO zahlreiche Schutzbestimmungen resultieren. Beide Sichtweisen erfordern einen methodisch unterschiedlichen Ansatz.

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NISG 2026: Cybersicherheit wird zur Chefsache

NISG 2026: Cybersicherheit wird zur Chefsache

Mit dem NISG 2026 (Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Gewährleistung eines hohen Cybersicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen (Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz 2026 – NISG 2026) erlassen wird und das Telekommunikationsgesetz 2021 und das Gesundheitstelematikgesetz 2012 geändert werden) setzt nun auch Österreich mit mehr als einjähriger Verspätung die EU-NIS-2-Richtlinie um und definiert

By Michael Mrak