Das neue österreichische Informationsfreiheitsgesetz

Das neue österreichische Informationsfreiheitsgesetz
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Am 1. September 2025 trat das neue Informationsfreiheitsgesetz (IFG) in Österreich in Kraft. Damit wurden sowohl die verfassungsrechtliche Amtsverschwiegenheit aufgehoben als auch ein neues Grundrecht auf Zugang zu Informationen verankert

Das Gesetz eröffnet zwei Säulen der Transparenz:

  • Proaktive Veröffentlichungspflicht: Behörden müssen Informationen von allgemeinem Interesse eigenständig im Informationsregister (z. B. auf data.gv.at) bereitstellen
  • Recht auf Zugang zu Informationen: Bürger:innen und Unternehmen können gezielt Informationen bei staatlichen Stellen anfragen

Schnittstellen zur DSGVO

Das IFG steht nicht im Widerspruch zur DSGVO, im Gegenteil, es arbeitet mit ihr zusammen:

  • Bei aktiver Veröffentlichung (proaktiv) dürfen keine geschützten personenbezogenen Daten ohne rechtliche Grundlage publiziert werden. Datenschutz bleibt zentral.
  • Bei Informationsanfragen löst die Offenlegung personenbezogener Daten eine Datenverarbeitung aus, die gemäß DSGVO umgesetzt werden muss. Prinzipien wie Zweckbindung, Datenminimierung, Rechtmäßigkeit und Interessenabwägung sind strikt einzuhalten.
  • Die Datenschutzbehörde begleitet die Behörden bei datenschutzrechtlichen Fragen zur Umsetzung des IFG.

Ein Meilenstein für Österreich

Das IFG markiert einen Paradigmenwechsel: Transparenz soll künftig der Standard sein, Geheimhaltung die Ausnahme. Das IFG schließt eine historische Lücke in der Verwaltungspraxis, sowohl bei der aktiven Veröffentlichung von Informationen als auch beim Recht, Informationen anzufordern.

Mit dem Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes ist Österreich endlich dort angekommen, wo viele europäische Staaten schon lange stehen: Transparenz ist der neue Standard.

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