Auf dem Weg zum Überwachungsstaat

Nun ist es bald soweit. Die deutsche Regierung will die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Vorratsspeicherung von Daten jetzt wirklich umsetzen.

Deutsche Ärzte, Bürgerrechtler und Verleger versuchen, die Bundestagsabgeordneten vor der Abstimmung über die Vorratsdatenspeicherung an ihre Gewissensfreiheit zu erinnern. In Österreich wird die Data-Retention am Mittwoch auf Kabinettsebene einmal besprochen werden.

Es ist paradox, sowohl der deutsche also auch der österreichische Entwurf gehen eigentlich weit über die Forderungen der EU Richtlinie hinaus. Wenn es wirklich so kommt wie man liest dann wird die Umsetzung der Richtlinie zukünftig die lückenlose Permanentüberwachung von Telefonverbindungen, eMail und SMS erlauben. Nicht nur der Datenschutz im Sinne des Datenschutzgesetzes, sondern auch Redaktions-, Anwalts- und Ärztegeheimnis gehen damit verloren. Für die zur Umsetzung verpflichteten ISPs und Telefonnetzbetreiber werden aberwitzige Kosten entstehen: Nimmt man nur einen Kostenersatz von 1 Cent/pro Datensatz an, wären es einer Schätzung der ARGE Daten zufolge  rund 2-400 Millionen EUR pro Jahr. Dass durch die technischen Möglichkeiten der Vorratsdatenspeicherung auch Wirtschaftsspionage auf Knopfdruck möglich wird sei nur am Rande erwähnt.

Wir leben (noch) in einer Demokratie, wenn ich mir aber so die Entwicklung der letzten 10 Jahre anschaue fürchte ich, dass dies nicht mehr lange so bleiben wird.

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NISG 2026: Cybersicherheit wird zur Chefsache

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Mit dem NISG 2026 (Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Gewährleistung eines hohen Cybersicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen (Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz 2026 – NISG 2026) erlassen wird und das Telekommunikationsgesetz 2021 und das Gesundheitstelematikgesetz 2012 geändert werden) setzt nun auch Österreich mit mehr als einjähriger Verspätung die EU-NIS-2-Richtlinie um und definiert

By Michael Mrak