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# Ghost als „Digital Public Good" anerkannt – was das bedeutet
- URL: https://www.mrak.at/ghost-als-digital-public-good-anerkannt-was-das-bedeutet/
- Published: 2026-05-03T08:55:45.000Z
- Updated: 2026-05-03T08:55:45.000Z
- Author: Michael Mrak
- Tags: digital-sovereignty, digital-public-goods

Die Publishing-Plattform Ghost wurde Ende April 2026 offiziell von der  
[Digital Public Goods Alliance](https://digitalpublicgoods.net/?ref=mrak.at) (DPGA) als *Digital Public Good* (DPG) anerkannt. Ghost ist damit die einzige Publishing-Plattform, die diesen Standard erfüllt. Diese Website wird seit rund einem Jahr auf Ghost gehostet.

## Was ist die DPGA?

Die DPGA ist eine Multi-Stakeholder-Initiative unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen. Sie fördert Open-Source-Software, offene Daten und freie  
Inhalte, die zur Erreichung der UN-Nachhaltigkeitsziele beitragen. Die  
Anerkennung als DPG erhöht Sichtbarkeit und Förderchancen für Projekte mit  
globalem gesellschaftlichem Nutzen.

## Der DPG-Standard: Datenschutz und Souveränität als Voraussetzung

Damit ein Projekt als Digital Public Good anerkannt wird, muss es den  
[DPG-Standard](https://digitalpublicgoods.net/standard/?ref=mrak.at) erfüllen. Dieser umfasst konkrete Anforderungen in folgenden Bereichen:

- **Offene Lizenzierung** (Open Source / Open Content)
- **Datenschutz** (Data Privacy by Design)
- **Plattformunabhängigkeit** (Vendor Lock-in vermeiden)
- **Einhaltung anerkannter Best Practices**

Ghost erfüllt diese Kriterien durch seine Open-Source-Architektur,  
Datenportabilität und ein klares Bekenntnis zu Nutzerrechten und offenen  
Standards. Betrieben wird Ghost durch eine gemeinnützige Stiftung, bewusst  
außerhalb der Venture-Capital-Logik.

## Warum das aus Datenschutz- und Souveränitätsperspektive relevant ist

Die Anerkennung durch die DPGA ist kein Marketinglabel, sondern eine externe  
Prüfung anhand definierter Kriterien. Für Redaktionen, NGOs, Behörden und  
zivilgesellschaftliche Organisationen, die Ghost bereits nutzen, ist das eine  
formale Bestätigung dessen, was die Plattform von Anfang an auszeichnete:

- **Keine Abhängigkeit von US-amerikanischen Big-Tech-Plattformen**
- **Selbst-hostbar** (eigene Infrastruktur, eigene Datenhaltung)
- **Volle Kontrolle über Nutzerdaten** ohne Drittanbieter-Tracking
- **Transparenter Quellcode**, auditierbar durch Dritte
- **Kein VC-Druck**, der Monetarisierungsinteressen über Nutzerrechte stellt

Gerade für Organisationen im Geltungsbereich der DSGVO oder NIS2 ist  
Plattformsouveränität kein Nice-to-have. Wer Inhalte, Abonnentendaten und  
Newsletter-Verteiler auf einer Plattform betreibt, die weder den  
Datenschutzanforderungen der EU genügt noch selbst betrieben werden kann,  
schafft sich regulatorische und reputative Risiken.

## Einordnung

Die DPG-Anerkennung ändert nichts an der Funktionsweise von Ghost. Sie ist  
kein Feature, sondern eine unabhängige Bestätigung eines Prinzips: Digitale  
Infrastruktur für Öffentlichkeit und Zivilgesellschaft sollte offen, nachvollziehbar und im Interesse der Nutzenden gebaut sein.

Für alle, die Ghost bereits im Einsatz haben oder als Alternative zu proprietären Publishing-Plattformen evaluieren: Das Ghost-Profil auf der Website [https://www.digitalpublicgoods.net/r/ghost](https://www.digitalpublicgoods.net/r/ghost?ref=mrak.at) dokumentiert die geprüften Kriterien im Detail.

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*Transparenzhinweis: Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung generativer KI (Claude Sonnet 4.6, Anthropic) erstellt und vor Veröffentlichung redaktionell geprüft.*